Objektplanung für Freianlagen
Objekt-planung für Freianlagen
Sozial intakte, ökologisch wertige und nachhaltige Freiräume schaffen
Zeitgemäße Freianlagenplanung
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Häufige Fragen zur Objektplanung für Freianlagen
Unter der Freianlagenplanung oder der Landschaftsarchitektur versteht man das Entwerfen sowie das Umgestalten von nicht bebauten Landschaftsräumen. Hierzu gehören sämtliche Außenräume wie Parks, Sportplätze und Freizeitanlagen, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch jegliche Freiflächen im städtisch-urbanen sowie im ländlichen Raum.
Die aktuelle Landschaftsarchitektur definiert sich selbst als ästhetisch-künstlerische Disziplin auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage, deren zentrales Ziel es ist, ökologisch und sozial intakte Lebensumwelten zu schaffen. Im vertragsrechtlichen Sinn umfasst die Objektplanung Freianlagen alle Planungsleistungen gem. § 40 im Teil 3 der HOAI.
Die Bestandteile der Freianlagenplanung gliedern sich gem. HOAI in die einzelnen Leistungsphasen (1-9), konkret in die Entwurfsphase – die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung, die Erarbeitung der Genehmigungsplanung mit der Einreichung des Bauantrages, der Ausführungsplanung (Erstellen von Ausführungsplänen sowie Werk- und Detailplanungen), die Ausschreibungs- und Vergabephase sowie letztendlich der Bauüberwachung während der Bauausführung.
Von den ersten Konzeptideen auf Pergament, über Entwurfsvarianten bis hin zum fertigen CAD-Entwurf mit zugehöriger Visualisierung entwerfen und bearbeiten unsere Landschaftsarchitekten die Freiraumplanung im engen Austausch mit dem Bauherrn und im Ringen um die beste Lösung.
Unsere über alle Planungsphasen erfahrenen und geschulten Freianlagenplaner sind dann in der Lage, den geplanten Gebäudeentwurf qualitätsgerecht unter Beachtung aller konstruktiven und normativen Anforderungen über die gewerkeweisen Ausschreibungen letztendlich in der Bauausführung umzusetzen.
Mit besonderem Augenmerk auf die durchgängige Qualitätssicherung sowie Termin- und Kostenkontrolle erfolgt die Projektbearbeitung über alle Planungsphasen durch ein und dieselben Mitarbeiter, faktisch ohne Personalwechsel.
Die Honorare als Vergütung für Freianlagenplanungen richten sich nach den Honorartafeln § 40 Abs. 1 der aktuellen HOAI-2021. Nach den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Gebäudes) I bis V mit einer Honorarspanne zwischen unterem und oberem Betrag als „Orientierungswert“ sowie in Abhängigkeit der anrechenbaren Baukosten der Kostengruppe 500 gem. HOAI werden die Tabellenwerte festgelegt.
Je nach Anforderungen, der Größe und Komplexität sowie standortbedingten Randbedingungen des einzelnen Objektes / Bauvorhabens gestaltet sich der Zeitaufwand für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen.
Außerdem sind die Abhängigkeiten und Schnittstellen zur zugehörigen Gebäudeplanung oftmals von Relevanz. Zudem richtet sich der zeitliche Planungsablauf nach den für den Bauherrn relevanten Faktoren wie Finanzierung, Gremienbeschlüssen, dem Einsatz von Fördermitteln oder Genehmigungsauflagen. Dennoch ist je Planungsphase von mehreren Monaten und in der Gesamtheit von Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung von mehreren Jahren, auch bei kleineren Objekten von mindestens zwei Jahren, auszugehen.
Leistungen der Landschaftsplanung und Freianlagenplanung
- Von ersten Konzeptideen, über den fertigen Entwurf, bis hin zur vertragssicheren Ausschreibung und einer professionellen Bauüberwachung – alles aus einer Hand
- Freianlagenplanungen für Neubauten oder Umgestaltungen / Modernisierungen
- Freianlagenplanung sämtlicher öffentlicher und privater Außenanlagen, Plätze, Gärten und Höfe sowie aller gebäudezugehöriger Freiflächen Freianlagenplanung für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
- Spezialplanung / ganzheitliche Planung von Freibädern, einschl. Wasserspielplätze und -anlagen
- Freianlagenplanung für Schwimm- und Hallenbäder
- Freianlagenplanung öffentlicher Infrastruktur an und auf Straßen, Plätzen, Parkanlagen
- Gestaltung komplexer Frei- und Verkehrsanlagen im Bereich Stadtumbau/Stadtsanierung
- Planung individueller Ausstattungselemente innerhalb von Freianlagen
- Objektplanungen für Neubauten / Umbauten / Sanierungen
Freianlagenplanung nach HOAI
- Objektplanung Freianlagen / Landschaftsarchitektur vollumfänglich nach Leistungsstufen 1-5 HOAI
- Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach Leistungsstufen 6+7 HOAI
- Bauüberwachung / Baubetreuung nach Leistungsstufe 8+9 HOAI
- Machbarkeitsstudien / Konzepte
- Bedarfsermittlungen
- Visualisierungen
- Barrierefreies Planen und Bauen im Bereich der Freianlagen
- Fachplanungen des Schallimmissionsschutzes
Moderne Tools zur Freianlagenplanung
Weitere Leistungen von Bauplanung Bautzen
Tiefbau &
Verkehrsplanung
Bäderbau
