Technische Gebäudeausrüstung

Technische Gebäude-ausrüstung

Betriebssicherheit und Betriebswirtschaftlichkeit im Einklang mit Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Integrale Planung aller Technischen Anlagen

Als Generalplaner und Anbieter für komplexe Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung liegt unsere Stärke in der integralen Planung und Vernetzung aller technischen Anlagen und Gewerke wie der Sanitärtechnik, der Heizungs- und Lüftungstechnik, der Elektrotechnik, der Fördertechnik sowie bei Erfordernis der nutzerspezifischen Anlagen wie z.B. der Badewassertechnik oder Küchentechnik- und das schon seit 32 Jahren!

Ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum gehören die softwaretechnische Vernetzung sowie die Umsetzung der Regel- und Leitfähigkeit aller technischen Anlagen über die meist übergeordnete Gebäudeautomation.

Nachhaltigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit verbinden

Energieeffizienz und Energieeinsparung als die wichtigsten ökologischen und ökonomische Herausforderungen unserer Zeit und wichtigster Bestandteil betriebswirtschaftlicher Lösungen, darüber hinaus die dauerhafte Betriebssicherheit und die Langlebigkeit der technischen Anlagen stehen im Zentrum unserer planerischen Arbeit.

Nur durch eine intelligente Planung, Entwicklung objektspezifischer technischer Varianten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, können im Zusammenwirken aller technischen Anlagen die technisch beste, nachhaltigste und letztendlich kostengünstigste Gesamtlösung für den Bauherrn und Nutzer entstehen lassen.

Im Bewusstsein, dass die technischen Gebäudeausrüstungen heute mehr den je ein wichtiger Bestandteil unser Gebäude und bautechnischen Anlagen sind und maßgeblich die Nutzungs- und Funktionsrelevanz sowie die Betriebswirtschaftlichkeit und vor allem Nachhaltigkeit bestimmen, planen unsere Fachplaner über alle Planungsphasen bis hin zur Bauausführung im engen Dialog und Vernetzung mit den Architekten und weiteren Fachplanungen.

Die Einhaltung der aktuellen Normen- und Regelwerke und deren Auswirkung auf die anderen Fachgewerke, insbesondere der Gebäudeplanung veranlassen uns bereits sehr frühzeitig in der Planungsphase grundsätzliche Lösungskonzepte abzustimmen und im Weiteren stets mit den weiteren Fachplanung in Abgleich zu bringen.

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Moderne Planungstools

Moderne Planungssoftwares und Planungsmethoden im ausschließlich digitalem Arbeitsmodus, umfangreiche Berechnungs- und Bemessungssoftware, BIM-fähige Planungstools sowie die Fach- und soziale Kompetenz unserer Fachingenieure bestimmen unsere Arbeit.

Sämtliche technische Anlagen planen wir standardmäßig in 3D im BIM-fähigen, digitalen Modell. Des Weiteren gebrauchen wir moderne CAD-Softwares, sowohl Linear-, als auch Solar-Softwares. Diese Einzelmodelle bilden dann im Zusammenspiel die Grundlage für die koordinierte Trassen- bzw. Kollisionsplanung und sichern schlussendlich die Kollisionsfreiheit sowie optimale Montage- und Revisionsbedingungen. Alle für die Kostenberechnungen und Ausschreibungen benötigten Mengen- und Stücklisten können wir so mit hoher Genauigkeit aus unseren 3D-Plänen ermitteln und erhalten so frühzeitig Kostensicherheit.

Bis auf die Anlagen der Elektrotechnik sowie der Gebäudeautomation erbringen wir sämtliche Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung im eigenen Büro. Für die Planung der elektrotechnischen Anlagen sowie der Gebäudeautomation stehen uns langjährige, zuverlässige und fachlich hoch kompetente Partnerbüros zur Verfügung, die sich entsprechend unserer Arbeitsphilosophie reibungslos in den Planungsprozess integrieren.

Häufige Fragen zur Technischen Gebäudeausrüstung

Unter der Planung der Technischen Ausrüstung versteht man die Konzeption, Planung und den Bau der verschiedenen technischen Anlagen und Systeme, die in ein Gebäude integriert werden müssen. Dabei wird der Regel zwischen verschiedenen Anlagengruppen (ALG) unterschieden:

  • ALG 1 – sanitärtechnische Anlagen
  • ALG 2 – heizungstechnische Anlagen
  • ALG 3 – lüftungstechnische Anlagen
  • ALG 4 – elektrotechnische Anlagen
  • ALG 5 – kommunikationstechnische Anlagen
  • ALG 6 – fördertechnische Anlagen
  • ALG 7 – nutzungsspezifische Anlagen (Badewassertechnik, Küchentechnik usw.)
  • ALG 8 – Gebäudeautomation

Im vertragsrechtlichen Sinn umfasst die Fachplanung der Technischen Ausrüstung alle Planungsleistungen gem. §§ 53 bis 56 im Teil 4 der HOAI.

Die Bestandteile der Planung Technische Ausrüstung gliedern sich gem. HOAI in die einzelnen Leistungsphasen (1-9), konkret in die Entwurfsphase – die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die -Entwurfsplanung-, die Erarbeitung der Genehmigungsplanung mit der Einreichung des Bauantrages, der Ausführungsplanung (Erstellen von Ausführungsplänen sowie Werk- und Detailplanungen, die Ausschreibungs- und Vergabephase sowie letztendlich der Bauüberwachung während der Bauausführung.

Von den ersten anlagentechnischen Konzepten, über Varianten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bis hin zur fertigen 3D-Kollisiosnsplanung entwickeln und bearbeiten unsere Fachingenieure, im engen Austausch mit Bauherrn, Nutzern und vor allem mit den Architekten und Ingenieuren der Gebäudeplanung die technisch und wirtschaftlich besten Lösungen.

Unsere über alle Planungsphasen erfahrenen und geschulten Fachingenieure sind dann in der Lage, die geplanten technischen Anlagen qualitätsgerecht unter Beachtung aller technischen und normativen Anforderungen über die gewerkeweisen Ausschreibungen exakt umzusetzen. Mit besonderem Augenmerk auf die durchgängige Qualitätssicherung sowie Termin- und Kostenkontrolle erfolgt die Projektbearbeitung über alle Planungsphasen durch ein und dieselben Ingenieure, faktisch ohne Personalwechsel.

Für den öffentlichen Auftraggeber führt die Suche nach einem geeigneten Fachplaner fast ausschließlich über ein ordentliches 1- oder 2-stufiges VGV-Verfahren (Ausschreibungsverfahren für Planungsdienstleistungen) oder gleichartige Ausschreibungsverfahren. Für weitere Informationen oder eine Beratung laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ein.

Als privater Auftraggeber sprechen Sie uns bitte direkt an.
Der Vertrag sollte in Form eines Ingenieurvertrags (Werkvertrag) nach den Regelungen der HOAI § 55/56 bzw. BGB § 650 aufgesetzt werden. Der Ingenieurvertrag kann als Stufenvertrag also für das nacheinander folgende Beauftragen der Leistungsphasen oder für die gesamten Planungsphasen, d.h. gleich für alle Leistungsphasen, vereinbart werden.

Die Honorare als Vergütung für die Planung der Technischen Ausrüstung werden nach den Honorartafeln § 56 Abs. 1 der aktuellen HOAI-2021 berechnet. Die Tabellenwerte gestalten sich nach den einzelnen Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Gebäudes) I bis V, der Honorarspanne zwischen unterem und oberem Betrag als „Orientierungswerte“ und dem Ausmaß der anrechenbaren Baukosten der Kostengruppe 400 gem. HOAI.

Der Zeitaufwand für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen sind stark von den Anforderungen der Größe und Komplexität der einzelnen technischen Anlagen sowie des gesamten Gebäudes oder Bauvorhabens abhängig.

Darüber hinaus spielen oftmals die Abhängigkeiten und Schnittstellen der einzelnen technischen Anlagen untereinander sowie zur zugehörigen Gebäudeplanung eine wichtige Rolle. Des Weiteren wird der zeitliche Planungsablauf von für den Bauherrn relevanten Faktoren wie der Finanzierung, Gremienbeschlüssen, dem Einsatz von Fördermitteln, Genehmigungsauflagen u. a. bestimmt.

Dennoch ist je Planungsphase von mehreren Monaten und in der Gesamtheit von Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung von mehreren Jahren, auch bei kleineren Objekten von mindestens zwei Jahren auszugehen.

Der Zeitaufwand für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen sind stark von den Anforderungen der Größe und Komplexität des Tragwerkes im Kontext mit dem Bauwerk abhängig.

Grundsätzlich bestimmt die Entwicklung der Gebäudeplanung den zeitlichen Fortgang der Tragwerksplanung. So ist auch für die Planung des Tragwerkes von mehreren Monaten und in der Gesamtheit vom Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung ggf. von mehreren Jahren auszugehen.

Leistungen zur Technischen Ausrüstung

Ergänzend zur eigentlichen Planung, beraten wir unsere Bauherren in speziellen und wichtigen Themen einzelner Anlagengruppen der technischen Gebäudeausrüstung. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Energie- und Wärmeversorgungskonzepte
  • PV-Anlagen in Verbindung mit Energieerzeugungsanlagen
  • Trinkwasserversorgungskonzepte
  • Ver- und Entsorgungslösungen unter Einbeziehung öffentlicher Versorgungsträger

Leistungsumfang

  • Von ersten Konzeptideen, über den fertigen Entwurf bis hin zur vertragssicheren Ausschreibung und einer professionellen Bauüberwachung – alles aus einer Hand
  • Fachplanung der Technischen Ausrüstung für Neubauten / Umbauten / Sanierungen in Einzelbeauftragung oder im Rahmen einer Generalplanung
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für Anlagen der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abwasserbehandlung (ALG 1)
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für Anlagen der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (ALG 1 u. 2)
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für Anlagen der Elektrotechnik sowie der Kommunikationstechnik (ALG 4 u. 5) – über Nachunternehmer-Büros
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für Anlagen der Förder- und Aufzugstechnik (ALG 6)
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für nutzungsspezifische Anlagen wie der Badewassertechnik oder Küchentechnik u.w.(ALG 7)
  • Planungen / Ausschreibungen und Bauüberwachungen für Anlagen der Gebäudeautomation (ALG 8) – über Nachunternehmer-Büros
  • Individuelle Beratungsleistungen zu spezifischer Anlagentechnik
  • Energie- und Wärmeversorgungskonzepte
  • Betriebswirtschaftlichkeits- und Bedarfsermittlungen
  • Machbarkeitsstudien / technische Konzepte

Referenzen Technische Gebäudeausrüstung und -Ausstattung

Astrid Krahl

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