Tragwerksplanung
Tragwerks-planung
Tragwerksplanung als zeitgemäße Baustatik
Ob massive Stahlbetonkonstruktionen, Spezialtiefgründungen, elegante Stahlkonstruktionen oder nachhaltige Holzkonstruktionen, als Einzelplanung oder im Rahmen einer Generalplanung – unter höchsten und komplexen Ansprüchen planen unsere hochqualifizierten Fachingenieure gemeinsam mit unseren Partnerbüros Tragwerke. Dafür arbeiten sie im engen Dialog und in intensiver Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, den Architekten und weiteren Planungsbeteiligten.
Das Verständnis und das Wesen unserer ingenieurtechnischen Planung ist dabei die Entwicklung von Tragwerken und tragenden Konstruktionen für ansprechende Architektur und ästhetischen sowie hochwertigen Baukonstruktionen. Dieses Verständnis steht immer im Einklang mit dem Ziel, die Bedürfnisse und Vorstellungen des Bauherrn an die Funktionalität, Qualität und höchstmögliche Wirtschaftlichkeit zu erfüllen.
Für die größeren und umfangreicheren Tragwerksplanungen stehen uns langjährige, zuverlässige und fachlich hoch kompetente Partnerbüros zur Verfügung, die sich entsprechend unserer Arbeitsphilosophie im Team reibungslos in den Planungsprozess integrieren.
Planung von Tragwerken
Die Planung der Tragwerke und Statik erfolgt standardmäßig in 3D im digitalen Modell. So erfolgt ein optimaler Abgleich zur Gebäudeplanung sowie zur Planung der Technischen Ausrüstung – hier als Grundlager zur S+D-Planung.
Gleichzeitig können über das 3D-Modell bereits frühzeitig alle benötigten Massenermittlungen digital herausgefiltert werden. Dies schafft frühzeitig Kostensicherheit.
Häufige Fragen zur Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung umfasst alle Planungsleistungen, die mit der Anordnung und Ausbildung der statischen Bauteile eines Gebäudes oder Bauwerkes zu tun haben und damit die Gebrauchstauglichkeit während der Bestandsdauer des Bauwerkes sichern.
Die Planungsleistungen umfassen statische Berechnungen und Nachweise sowie das Erstellen von Konstruktionszeichnungen und statisch relevanten Details.
Im vertragsrechtlichen Sinn umfasst die Fachplanung der technischen Ausrüstung alle Planungsleistungen gem. §§ 55 u.56 im Teil 4 der HOAI.
Die Bestandteile der Tragwerksplanung orientieren sich stark an der Gebäudeplanung und gliedern sich gem. HOAI dementsprechend auch in einzelne Leistungsphasen. Für die Tragwerksplanung gelten jedoch nur sechs Leistungsphasen als Grundleistung. Die Bestandteile sind im Einzelnen die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung, die Erarbeitung der Genehmigungsstatik oder des s.g. Standsicherheitsnachweises als Bestandteil des Bauantrages, die Ausführungsplanung mit der Anfertigung der Konstruktionszeichnungen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung der statisch relevanten Ausschreibungen.
Die ingenieurtechnische Kontrolle bei der Errichtung des Gebäudetragwerkes gehört ebenfalls zu den Planungsleistungen der Tragwerksplaner bzw. Statiker. Gemeinsam mit den zuständigen Prüfstatikern kontrolliert sie die Bauausführung aller tragwerksrelevanten Bauteile und Konstruktionen.
Hierfür muss jedoch der Bauherr den Tragwerksplaner gesondert beauftragen.
Die entwurfstechnischen Vorgaben für die Ausbildung des Tragwerkes werden stets durch die Gebäudeplanung d.h. den Architekten formuliert. Auf dieser Grundlage entwickeln dann Tragwerksplaner unseres eigenen Büros bzw. die Statiker unserer Partnerbüros in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten und Bauherrn die Tragkonstruktionen. Die Planung des Tragwerkes erfolgt standardisiert im 3D-Model. Auf dieser Grundlage werden dann durch die Tragwerksplaner die erforderlichen Nachweise und Berechnungen sowie die für die Bauausführung notwendigen Konstruktionszeichnungen erarbeitet.
Für den öffentlichen Auftraggeber führt die Suche nach einem geeigneten Tragwerksplaner fast ausschließlich über ein ordentliches 1- oder 2-stufiges VGV-Verfahren (Ausschreibungsverfahren für Planungsdienstleistungen) oder gleichartiges Ausschreibungsverfahren. Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Als privater Auftraggeber sprechen Sie uns bitte direkt an.
Die Vertragsgestaltung sollte in jedem Fall als Ingenieurvertrag (Werkvertragsrecht) nach den Regelungen der HOAI §§ 49/52 bzw. BGB § 650 erfolgen. Der Ingenieurvertrag kann über die gesamten Planungsphasen, d.h. gleich für alle Leistungsphasen oder als Stufenvertrag, d.h. das Nacheinander Beauftragen der Leistungsphasen vereinbart werden.
Die Honorare als Vergütung für die Tragwerksplanung werden nach den Honorartafeln § 52 Abs. 1 der aktuellen HOAI-2021 berechnet. Die Festlegung der Tabellenwerte erfolgt nach den Honorarzonen (Schwierigkeitsgrad des Gebäudes) I bis V mit einer Honorarspanne zwischen unterem und oberem Betrag als „Orientierungswerten“ sowie in Abhängigkeit der anrechenbaren Baukosten der Kostengruppe 300 und 400 gem. HOAI.
Dabei werden gem. § 50 HOAI Tragwerkskonstruktionen grundsätzlich zwischen Gebäudetragwerken und Tragwerken von Ingenieurbauwerken unterschieden.
Der Zeitaufwand für die Erarbeitung der einzelnen Leistungsphasen sind stark von den Anforderungen der Größe und Komplexität des Tragwerkes im Kontext mit dem Bauwerk abhängig.
Grundsätzlich bestimmt die Entwicklung der Gebäudeplanung den zeitlichen Fortgang der Tragwerksplanung. So ist auch für die Planung des Tragwerkes von mehreren Monaten und in der Gesamtheit vom Planungsbeginn bis zur baulichen Fertigstellung ggf. von mehreren Jahren auszugehen.
Leistungen der Tragwerksplanung
Mit 32 Jahren Erfahrung ist die Bauplanung Bautzen ist Ihr Ansprechpartner bei Arbeiten im Rahmen der Tragwerksplanung und Baustatik, dies umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Entwicklung Bauwerkskonstruktionen und Tragwerken für Gebäude aller Art sowie Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanungen für Neubauten / Umbauten / Sanierungen
- Tragwerksplanungen für Ingenieurbauwerke und Brücken
- Tragwerksplanungen für Schwimm- und Hallenbäder mit speziellen konstruktiven Anforderungen
Tragwerksplanung nach HOAI
Sie suchen Unterstützung rund um Ihre Tragwerksplanung? Bei folgenden Leistungen können wir Ihnen tatkräftig zur Seite stehen:
- Tragwerksplanung vollumfänglich nach Leistungsstufen 1-6 HOAI, einschl. Aufstellen prüffähiger statischer Berechnungen (Standsicherheitsnachweise)
- Mitwirken bei der Ausschreibung und Vergabe
- Erstellen von Ausführungsunterlagen wie Schal- und Bewehrungspläne, Positionspläne, Werkpläne für Fertigteilkonstruktionen
- Erstellen von Konstruktionsplänen für Stahl- und Holzbauten
- Ingenieurtechnische Überwachung der Bauausführung nach Leistungsstufe 8 HOAI